Grenzbebauung

Was ist zu beachten?

Von Grenzbebauung spricht man, wenn ein Gebäude direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet wird. Zwischen Gebäuden auf benachbarten Grundstücken müssen grundsätzlich bestimmte Abstände eingehalten werden.

So kann das Thema Grenzbebauung auch zu einem wichtigen Entscheidungsfaktor bei der Wahl des passenden Grundstücks werden: Vor allem, wenn Sie bereits konkrete Vorstellungen von Ihrem zukünftigen Eigenheim haben, gilt es zu prüfen, ob sich das Traumhaus auf dem Grundstück Ihrer Wahl angesichts der geltenden Bestimmungen zur Grenzbebauung umsetzen lässt. 

 

 

Was bedeutet Grenzbebauung?

Wer ein eigenes Grundstück besitzt, hat viele Möglichkeiten, die Fläche zu bebauen. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass zu den Grundstücksgrenzen ein gewisser Abstand eingehalten werden muss. Wie groß die Abstände von Gebäuden zur Grundstücksgrenze mindestens sein müssen, ist allerdings nicht einheitlich geregelt. Selbst innerhalb der Bundesländer gibt es je nach Region unterschiedliche Regelungen: Jede Kommune kann selbst über die Vorgaben entscheiden, die dort jeweils gelten. 

Bestimmungen zur Grenzbebauung

Wie groß müssen die Abstände sein?

Jede Kommune legt eigene Bestimmungen zur Grenzbebauung fest. So fallen die Mindestabstände von Gebäuden zur Grundstücksgrenze recht unterschiedlich aus. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Kommunen die Abstände vorgeben. In vielen Fällen richten sie sich nach der Höhe des geplanten Gebäudes. 

 

Festgelegter Faktor

In vielen Kommunen gibt es einen festgelegten Faktor, mit dem man berechnen kann, wie viel Abstand zur Grenze eingehalten werden muss. Dieser Faktor liegt in der Regel zwischen 0,25 und 1. Bei einem fünf Meter hohen Bungalow würde sich beim Faktor 0,5 zum Beispiel ein Mindestabstand von 5 mal 0,5, also 2,5 Meter ergeben.

Individueller Faktor

Manchmal gibt es aber auch für unterschiedliche Gebäudehöhen jeweils eigene Abstandsfaktoren. Für den fünf Meter hohen Bungalow gelten dann zum Beispiel andere Bestimmungen als für ein zweistöckiges Einfamilienhaus. 

Festgelegter Abstand

Es kommt aber auch vor, dass sich Kommunen für Abstandsregelungen unabhängig von der Höhe eines Gebäudes entscheiden. Dann muss der Mindestabstand zur Grenze zum Beispiel grundsätzlich 2,5 Meter betragen.  

Festgelegte Bebauungslinie

In einigen Fällen gibt es sogar Vorschriften dazu, wie dicht an eine Grundstücksgrenze heran gebaut werden muss. Das zuständige Bauamt legt dann sogenannte Bebauungslinien fest. Das Wohnhaus muss so auf das Grundstück gebaut werden, dass es bis zu diesen gedachten Linien reicht. 

Woher kommen die Bestimmungen?

Wer regelt die Grenzbebauung?

Schon bei der Ausschreibung von neuen Baugrundstücken beschließen die Kommunen, wie die Grenzbebauung dort geregelt wird. Die Grundlagen für die Bestimmungen zur Grenzbebauung sind im Baugesetzbuch und in der Landesbauordnung der einzelnen Bundesländern festgehalten.

  • Vor dem Kauf eines Grundstücks können Sie sich bei der zuständigen Baubehörde über die geltenden Bestimmungen infomieren. So bekommen Sie schon einmal eine Vorstellung davon, wie das Grundstück bebaut werden kann. 

Für Ihr Hausbauprojekt benötigen Sie eine Baugenehmigung, sodass sich Ihr Architekt für Sie um alle Angelegenheiten kümmert, die mit dem Baurecht zu tun haben. 

  • Beim Hausbau mit Hanse Haus sorgen wir bei der Planung Ihres Eigenheims für Sie dafür, dass alle Bestimmungen eingehalten werden. 

Wichtig ist außerdem, dass die Vorgaben nicht nur für Neubauten gelten.

  • Auch wenn Veränderungen an einem bereits bestehenden Gebäude vorgenommen werden, müssen die Mindestabstände zu den Grundstücksgrenzen unbedingt eingehalten werden. 

Baden-Württemberg

Grenzbauung Baden-Württemberg

Mindestabstand laut Bauordnung (LBO § 5):

2,5 Meter (2 Meter bei Außenwänden unter 5 Meter Länge)

Bayern

Grenzbebauung Bayern

Mindestabstand laut Bauordnung (BayBO § 6):

3 Meter

Berlin

Grenzbebauung Berlin

Mindestabstand laut Bauordnung (BauO Bln § 6):

3 Meter

Brandenburg

Grenzbebauung Brandenburg

Mindestabstand laut Bauordnung (BbgBO § 6):

3 Meter 

Bremen

Grenzbebauung Bremen

Mindestabstand laut Bauordnung (BremLBO § 6):

3 Meter (je nach Gebiet 2,5 Meter möglich)

Hamburg

Grenzbauung Hamburg

Mindestabstand laut Bauordnung (HBauO § 6):

2,5 Meter 

Hessen

Grenzbebauung Hessen

Mindestabstand laut Bauordnung (HBO § 6):

3 Meter

Mecklenburg-Vorpommern

Grenzbebauung Mecklenburg-Vorpommern

Mindestabstand laut Bauordnung (LBau M-V § 6):

3 Meter 

Niedersachsen

Grenzbebauung Niedersachen 

Mindestabstand laut Bauordnung (NBauO § 5):

3 Meter 

Nordrhein-Westphalen

Grenzbebauung Nordrhein-Westphalen

Mindestabstand laut Bauordnung (BauO NRW § 6):

3 Meter

Rheinland-Pfalz

Grenzbebauung Rheinland-Pfalz 

Mindestabstand laut Bauordnung (LBauO § 8):

3 Meter

Saarland

Grenzbebauung Saarland

Mindestabstand laut Bauordnung (LBO § 7):

3 Meter

Sachsen

Grenzbeauung Sachsen 

Mindestabstand laut Bauordnung (SächsBO § 6):

3 Meter 

Sachsen-Anhalt

Grenzbebauung Sachsen-Anhalt

Mindestabstand laut Bauordnung (BauO LSA § 6):

3 Meter

Schleswig-Holstein

Grenzbebauung Schelswig-Holstein

Mindestabstand laut Bauordnung (LBO § 6):

3 Meter 

Thüringen

Grenzbebauung Thüringen

Mindestabstand laut Bauordnung (ThürBO § 6):

3 Meter 

Verstöße gegen die Regelungen zur Grenzbebauung

Was passiert, wenn man die Abstände nicht einhält?

Es ist sehr wichtig, sich bei einem Neubau an die Regelungen zur Grenzbebauung zu halten. Verstöße können zur Folge haben, dass die Behörde die Nutzung des Gebäudes verbietet oder ein Abriss erfolgen muss. Meist kommen noch hohe Geldstrafen dazu. 

Ausnahmegenehmigungen gibt es nur in besonderen Härtefällen oder wenn die unrechtmäßige Grenzbebauung erst nach vielen Jahren auffällt. Solche Ausnahmen kommen allerdings nur sehr selten und in ganz speziellen Situationen vor. Es ist also keine gute Idee, dieses Risiko einzugehen.

Wofür gelten die Regelungen zur Grenzbebauung?

Gibt es Ausnahmen?

Grenzbebauung: Garagen & Co.

Die Abstandsflächen zwischen dem Wohnhaus und den Grundstücksgrenzen können natürlich genutzt und sogar bebaut werden. Grundsätzlich dürfen alle Gebäude, die sich nicht zum Wohnen eignen und nicht mit einer Heizung ausgestattet sind, unter bestimmten Bedingungen bis an die Grundstücksgrenze gebaut werden.

Welche konkreten Regeln hinsichtlich der Grenzbebauung für Garagen, Carports, Schuppen oder Gartenhäuser gelten, legen die einzelnen Bundesländer in ihren jeweiligen Bauordnungen fest. Die Bestimmungen beziehen sich zum Beispiel auf die Größe und Höhe des Gebäudes, die maximal bebaubaren Grenzen des Grundstücks und ob geplante Garagen, Carports oder Nebengebäude genehmigungspflichtig sind oder nicht. 

Voraussetzungen

Wenn Sie direkt an der Grenze zum Grundstück Ihrer Nachbarn bauen möchten, benötigen Sie deren schriftliche Zustimmung. Diese Erlaubnis kann auch im Grundbuch vermerkt werden und die Nachbarn können ihre Zustimmung auch nicht einfach wieder zurückziehen. Auf diese Weise besteht eine gewisse Rechtssicherheit für Ihr Vorhaben. 

Doppelhaus als Fertighaus von Hanse Haus

Was gilt für Reihen- und Doppelhäuser?

Grenzbebauung Reihenhaus und Doppelhaus

Doppelhäuser und Reihenhäuser bilden einen Sonderfall bei den Regelungen zur Grenzbebauung.

Weil beim Doppelhaus zwei und beim Reihenhaus mehrere Gebäude direkt aneinander gebaut werden, fällt der Abstand zum unmittelbaren Nachbarn weg. Die Vorschriften zur Grenzbebauung gelten so bei Doppel- oder Reihenhäusern nur für die Grundstücksgrenzen vor und hinter dem Haus.

Weil so der vorhandene Baugrund damit besonders effizient genutzt werden kann, ist diese Bauweise aktuell sehr beliebt. 

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